Exportieren Sie Maschinen in die EU? Dann betrifft Sie die neue Maschinenverordnung.
Mit der Verordnung (EU) 2023/1230 steigen die Anforderungen an Dokumentation, Marktüberwachung und Verantwortlichkeiten deutlich. EU-Behörden können jederzeit Zugriff auf technische Unterlagen verlangen. Für Produkte im Geltungsbereich der Marktüberwachungsverordnung muss ein in der EU ansässiger Wirtschaftsakteur vorhanden sein — das kann je nach Lieferstruktur beispielsweise ein Importeur oder ein bevollmächtigter Vertreter sein. Fehlt ein geeigneter EU-Ansprechpartner, riskieren Hersteller Zollstopp, Marktrücknahme oder behördliche Auflagen.
ATAK Engineering übernimmt die Rolle Ihres zuverlässigen Ansprechpartners in Deutschland — mit technischer Tiefe aus dem realen Maschinen- und Anlagenbau.
Was sich mit MVO 2023/1230 ändert.
Erweiterte Dokumentationspflichten
Technische Unterlagen, Nachweise zur Konformität und Rückverfolgbarkeit müssen strukturiert vorgehalten und jederzeit abrufbar sein.
Stärkere Marktüberwachung
EU-Behörden erhalten weitreichende Zugriffsrechte. Anfragen zu Konstruktion, Sicherheit und Konformität sind kurzfristig zu beantworten.
Klare Verantwortlichkeiten
Rollen entlang der Lieferkette — Hersteller, Bevollmächtigter, Importeur, Händler — werden verbindlich und prüfbar zugeordnet.
Digitale & sicherheitsrelevante Nachweise
Software, Cybersecurity und digitale Betriebsanleitungen werden erstmals ausdrücklich in den Konformitätsprozess einbezogen.
Ihr Ansprechpartner innerhalb der Europäischen Union.
Als EU-Bevollmächtigter agiert ATAK Engineering als offizieller Vertreter für Hersteller mit Sitz außerhalb der EU. Wir verwalten Ihre technischen Unterlagen, stellen Dokumente gegenüber Marktüberwachungsbehörden bereit und unterstützen bei regulatorischen Fragestellungen — dauerhaft erreichbar und in deutscher, englischer und türkischer Sprache.
Nach Artikel 12 der Maschinenverordnung kann der Hersteller einen Bevollmächtigten durch schriftliches Mandat bestellen. Die Verordnung formuliert diese Bestellung nicht als generelle Pflicht für jeden Nicht-EU-Hersteller. Das Mandat darf außerdem die originäre Herstellerpflicht zur Konstruktion und zur Erstellung der technischen Dokumentation nicht auf den Bevollmächtigten übertragen.
Für Produkte, die in den Anwendungsbereich der Marktüberwachungsverordnung fallen, muss grundsätzlich ein in der EU ansässiger Wirtschaftsakteur vorhanden sein. Diese Rolle kann je nach Lieferstruktur beispielsweise durch einen Importeur oder einen bevollmächtigten Vertreter erfüllt werden. Deshalb ist unsere Leistung besonders für Hersteller interessant, die keinen eigenen geeigneten und technisch kompetenten EU-Ansprechpartner haben.
Sichere Dokumentenspeicherung, strukturierte Datenhaltung und verbindliche Reaktionszeiten sind der Kern unserer Dienstleistung. Unsere Prozesse sind so aufgesetzt, dass Sie im Anfragefall einer Behörde nie unter Zeitdruck geraten.
Was Sie von uns erhalten.
EU Authorised Representative Service
Wir übernehmen die Rolle des bevollmächtigten Vertreters mit Sitz in Deutschland — dauerhaft erreichbar und behördenkonform.
Sichere digitale Dokumentenverwaltung
Zentrale, zugriffsgeschützte Ablage der technischen Unterlagen mit klaren Berechtigungen und nachvollziehbaren Versionsständen.
Kommunikation mit Marktüberwachung
Wir sind erste Anlaufstelle für EU-Behörden, koordinieren Rückfragen und stellen angeforderte Unterlagen fristgerecht bereit.
Strukturierte Langzeit-Archivierung
Aufbewahrung der technischen Dokumentation über den gesamten gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum — geordnet und auditierbar.
Unterstützung bei Behördenanfragen
Von der Ersteinschätzung bis zur inhaltlichen Beantwortung — wir begleiten Rückfragen zu Sicherheit, Konformität und Herkunft.
Langfristige Betreuung
Feste Ansprechpartner, klare Prozesse und kontinuierliche Betreuung internationaler Hersteller über die gesamte Produktlebensdauer.
Was auf dem Spiel steht.
Fehlt ein in der EU ansässiger Wirtschaftsakteur — oder ist dieser im Anfragefall nicht erreichbar — sind die Folgen konkret und wirtschaftlich spürbar.
Zollstopp
Fehlt ein in der EU ansässiger Wirtschaftsakteur, können Sendungen an der EU-Außengrenze zurückgehalten werden.
Verkaufsverbot
Marktüberwachungsbehörden können das Inverkehrbringen bei fehlender Konformität oder nicht erreichbarem Ansprechpartner untersagen.
Rückrufaktion
Nicht konforme Maschinen können aus dem EU-Markt zurückgerufen oder zurückgenommen werden müssen.
Markteintritts-Verzögerung
Projekt- und Liefertermine verschieben sich, wenn Dokumente oder ein erreichbarer EU-Ansprechpartner fehlen.
Sanktionen
Bei Regelverstößen drohen empfindliche Geldbußen — insbesondere wenn kein erreichbarer Wirtschaftsakteur in der EU benannt ist.
Imageschaden
Verlust von Vertrauen bei Kunden, Partnern und Behörden im Zielmarkt.
CE-Engineering als eigenständiger Auftrag.
Über die Rolle als EU-Bevollmächtigter hinaus bieten wir vollständige Unterstützung bei der CE-Konformitätsbewertung an. Dies ist ausdrücklich eine eigenständige Dienstleistung und unabhängig vom Mandat als Bevollmächtigter — beide Leistungen können, müssen aber nicht gemeinsam beauftragt werden.
Von der Erstberatung bis zur Betreuung.
- 01
Erstgespräch
Kostenfreie Einschätzung Ihres Exportvorhabens und der regulatorischen Ausgangslage.
- 02
Dokumentenprüfung
Sichtung vorhandener technischer Unterlagen und Identifikation offener Punkte.
- 03
Vertragsabschluss
Klarer Mandatsvertrag mit definierten Zuständigkeiten und Aufbewahrungsfristen.
- 04
Datenstruktur einrichten
Sichere digitale Ablage, Zugriffsrechte und dokumentierte Übergabeprozesse.
- 05
Mandat als EU-Bevollmächtigter
Offizielle Übernahme der Funktion, Eintragung in Konformitätsunterlagen.
- 06
Langfristige Betreuung
Behördenkontakt, Aktualisierungen, kontinuierliche Erreichbarkeit.
Passt ein EU-Bevollmächtigter zu Ihrer Lieferstruktur?
Senden Sie uns eine kurze Nachricht mit Firmenname, Ansprechpartner, Land, Produkttyp und einer knappen Beschreibung Ihrer Maschine — wir prüfen gemeinsam, ob ein Bevollmächtigter die richtige Lösung für Sie ist.