Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen.
ATAK Engineering · Stand: Juni 2025
Allgemeines und Geltungsbereich
1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der ATAK Engineering (nachfolgend "ATAK" genannt) gegenüber Unternehmen im Sinne von § 14 BGB.
1.2Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ATAK stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Vertragsgegenstand
2.1Vertragsgegenstand können insbesondere Studien, Untersuchungen, Konstruktionen, Fertigungsunterlagen, Entwicklungen, Beratungen, technologische Dienstleistungen, Automatisierungsprojekte, der Verkauf und die Lieferung von Maschinen und Anlagen, die Beschaffung und Lieferung von Maschinenbauteilen sowie sonstige technische Erzeugnisse sein.
2.2Art und Umfang der von ATAK zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.
2.3ATAK liefert Maschinen und Anlagen nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen und unter Einhaltung der aktuellen Maschinenrichtlinie bzw. Maschinenverordnung der Europäischen Union.
2.4Von ATAK erstellte Angebote, Konzepte und Unterlagen können geschütztes Know-how enthalten und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ATAK weder vollständig noch auszugsweise an Dritte weitergegeben oder zugänglich gemacht werden. Bei Verstoß behält sich ATAK rechtliche Schritte vor.
2.5Von ATAK erstellte Konstruktionen und Erfindungen dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung und schriftliches Einverständnis von ATAK nicht nachgebaut oder anderweitig genutzt werden. Eine Nutzung oder Nachahmung ist ausschließlich nach gesonderter Bestellung durch den Kunden mit ausdrücklicher Einräumung eines entsprechenden Nutzungsrechts zulässig. Diese Nutzungsrechte sind gesondert zu vergüten.
Vertragsschluss und Schriftform
3.1Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Angebots oder durch schriftliche Annahme eines Angebots von ATAK zustande.
3.2Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
Leistungszeit und Verzug
4.1Fristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
4.2Verzögert sich die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder anderer nicht von ATAK zu vertretender Umstände, verschieben sich die vereinbarten Fristen entsprechend.
Schutzrechte, Nutzungsrechte und Ergebnisse
5.1ATAK bleibt Inhaber aller Rechte an bereits bestehenden Schutzrechten und Know-how.
5.2ATAK räumt dem Auftraggeber, soweit erforderlich, ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den im Rahmen des Vertrags erbrachten Ergebnissen ein.
5.3Nutzungsrechte gelten nur für den vertraglich vereinbarten Zweck.
5.4Werden Ergebnisse gemeinsam erarbeitet, stehen Schutzrechte den Miturhebern nach ihrem Anteil zu. Die Nutzung bedarf der Einigung.
Mitwirkungspflichten
6.1Der Auftraggeber ist verpflichtet, ATAK alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
6.2Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, haftet ATAK nicht für daraus resultierende Verzögerungen oder Mehraufwände.
Gewährleistung und Haftung
7.1ATAK haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
7.2Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.3Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
Eigentumsvorbehalt
8.1Gelieferte Waren, Anlagen und Maschinenbauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ATAK.
8.2Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung durch den Auftraggeber ist unzulässig, solange der Eigentumsvorbehalt besteht.
Verjährung
9.1Ansprüche des Auftraggebers wegen Sach- und Rechtsmängeln verjähren innerhalb von 6 Monaten ab Ablieferung der Leistung. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
Geheimhaltung
10.1Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten.
10.2Diese Verpflichtung besteht auch nach Vertragsbeendigung fort.
Vertragsdauer und Kündigung
11.1Der Vertrag endet mit der vollständigen Erfüllung. Eine ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende möglich, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
11.2Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Schlussbestimmungen
12.1Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2Erfüllungsort ist der Sitz von ATAK.
12.3Gerichtsstand ist der Sitz von ATAK, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
12.4Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
12.5ATAK verpflichtet sich, im Rahmen aller Geschäftsbeziehungen keinerlei Diskriminierung auf Grundlage von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität zu dulden oder auszuüben. Gleiches erwartet ATAK auch von Vertragspartnern. Bei Verstößen gegen diese Grundsätze behält sich ATAK das Recht vor, bestehende Vertragsverhältnisse außerordentlich zu kündigen.
Diese AGB wurden übernommen von atak-eng.de — Stand Juni 2025.