02 // Maschinenverordnung
Sicher in Verkehr bringen. Normgerecht.
Die neue EU-Maschinenverordnung (MVO 2023/1230) ersetzt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und gilt ab 20. Januar 2027. Wir begleiten Sie durch den gesamten CE-Prozess — von der Risikobeurteilung bis zur Konformitätserklärung.
Zertifiziert
CE-Beauftragter (TÜV SÜD) — geprüfte Qualifikation nach abgeschlossenem Zertifikatslehrgang und Prüfung beim TÜV SÜD.
01
CE-Bewertung
Prüfung Ihrer Maschine oder Anlage auf Konformität mit der neuen Maschinenverordnung.
02
Risikobeurteilung
Systematische Analyse nach EN ISO 12100 — mit Maßnahmen zur Risikominderung.
03
Konstruktionsbegleitung
Wir denken Sicherheit und Konformität schon im Konstruktionsprozess mit.
04
Technische Dokumentation
Betriebsanleitung, technische Unterlagen und Konformitätserklärung nach MVO.
Für Nicht-EU-Hersteller
EU-Bevollmächtigter nach neuer Maschinenverordnung.
Ab 2027 verpflichtend für Hersteller außerhalb der EU: Ein in der Union niedergelassener Bevollmächtigter übernimmt gesetzlich definierte Aufgaben. Wir sind Ihr Partner in Deutschland.