02 // Maschinenverordnung

Sicher in Verkehr bringen. Normgerecht.

Die neue EU-Maschinenverordnung (MVO 2023/1230) ersetzt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und gilt ab 20. Januar 2027. Wir begleiten Sie durch den gesamten CE-Prozess — von der Risikobeurteilung bis zur Konformitäts­erklärung.

Zertifiziert
CE-Beauftragter (TÜV SÜD) — geprüfte Qualifikation nach abgeschlossenem Zertifikatslehrgang und Prüfung beim TÜV SÜD.
01

CE-Bewertung

Prüfung Ihrer Maschine oder Anlage auf Konformität mit der neuen Maschinen­verordnung.

02

Risikobeurteilung

Systematische Analyse nach EN ISO 12100 — mit Maßnahmen zur Risiko­minderung.

03

Konstruktionsbegleitung

Wir denken Sicherheit und Konformität schon im Konstruktions­prozess mit.

04

Technische Dokumentation

Betriebsanleitung, technische Unterlagen und Konformitäts­erklärung nach MVO.

Für Nicht-EU-Hersteller

EU-Bevollmächtigter nach neuer Maschinenverordnung.

Ab 2027 verpflichtend für Hersteller außerhalb der EU: Ein in der Union niedergelassener Bevollmächtigter übernimmt gesetzlich definierte Aufgaben. Wir sind Ihr Partner in Deutschland.