Sicher in Verkehr bringen. Normgerecht.
Die neue EU-Maschinenverordnung (MVO 2023/1230) ersetzt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und gilt ab 20. Januar 2027. Wir begleiten Sie durch den gesamten CE-Prozess — von der Risikobeurteilung bis zur Konformitätserklärung.
CE-Bewertung
Prüfung Ihrer Maschine oder Anlage auf Konformität mit der neuen Maschinenverordnung.
Risikobeurteilung
Systematische Analyse nach EN ISO 12100 — mit Maßnahmen zur Risikominderung.
Konstruktionsbegleitung
Wir denken Sicherheit und Konformität schon im Konstruktionsprozess mit.
Technische Dokumentation
Betriebsanleitung, technische Unterlagen und Konformitätserklärung nach MVO.
EU-Bevollmächtigter nach neuer Maschinenverordnung.
Für Nicht-EU-Hersteller ohne eigenen geeigneten EU-Ansprechpartner: Ein in der Union niedergelassener Bevollmächtigter kann die Rolle des Wirtschaftsakteurs nach Marktüberwachungsverordnung übernehmen. Wir sind Ihr technisch kompetenter Partner in Deutschland.